Hallo,

ich bekam die Tage eine mail des Absenders .DE Deutscher Domain

Sie war mit Priorität HOCH gekennzeichnet und hatte den Betreff Domainregistrierung 2016/2017

Inhalt der Mail :

Sehr geehrte Frau / Herr,

Nachfolgend die Einzelheiten zu der Domainregistrierung für 2016 / 2017.

Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben.

Mit freundlichen Grüssen
Heidi Brauer

Kundendienst
DE Deutsche Domain
info@deutschedomain.com

 

Beigefügt ist eine Rechnung (siehe Bild)

Dort heist es „Zahlung innerhalb von 14 Tagen…“

 

Im Kleingedruckten findet man folgenden Text :

„Wir möchten sie darüber informieren, dass sie in zukunft unsere rechnung ausschliesslich im digitalen format erhalten werden. weiterhin haben sie die möglichkeit, sowohl vor dem erhalt als auch nach dem erhalt unserer rechnung die daten ihrer gesellschaft zu ändern, indem sie uns Ihre geänderten kundendaten per E- mail mitteilen unter angabe ihrer kundennummer und rechnungsnummer. Basierend auf dem vorgenannten angebot, welches der rechnung im falle der annahme durch sie zugrundeliegen wird, werden wir für sie die folgenden dienstleitungen durchführen: die anmeldung des domain- zusatzes .eu oder .info, welcher Ihrem aktuellen domainnamen hinzugefügt wird. Sofern sie mit dem oben dargestellten einverstanden sind, wird Ihre domainregistrierung für den oben genannten zeitraum gültig sein. Achten sie bitte darauf. Dies ist ein angebot und keine rechnung, die zahlung auf dieses angebot hin wird als annahme des angebotes oder auftragsbestätigung verstanden.

Für den fall der nichtzahlung wird dieses anmeldung hinfällig und der domain zusatz wird für dritte parteien verfügbar sein.“

Erst im Kleingedruckten erfährt man also, dass es sich nicht um eine Rechnung sondern um ein Angebot handelt.

Hier liegt die Vermutung nahe, dass Firmen abgezockt werden sollen, da nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, dass es eben keine Rechnung ist. Hier wird anscheinend davon ausgegangen, dass viele nur den Text Rechnung, zahlbar in 14 Tagen, lesen und zahlen.

Ich vermute, dass wir uns hier an der Grenze zum versuchten Betrug befinden.

Ich würdedaher: Nicht Zahlen !! und wenn irrtümlich bezahlt wurde, die Zahlung wegen arglistiger Täuschung über einen Anwalt zurück fordern.

An die Deutsche Domain DE mein Hinweis:

Überzeugt nit Leistung und vor allem : kennzeichnet Euer Angebot als Angebot und nicht als Rechnung, dann braucht ihr nicht zu solchen Mitteln greifen sondern könnt legal Rechnungen schreiben.  Aber ich glaube ich hatte das schon mal vor einiger Zeit an anderer Stelle geschrieben.