Tja man versucht es immer wieder. Nachdem im Mãrz das Gewerberegistrat mit ihrem Brief für einen Eintrag „geworben“ hat kam die Tage eine Erinnerung des Firmenregisters zur Erfassung….

Auch hier wieder eine vermeintlich amtliche Aufmachung:

 

Es werden auch wieder reichlich Paragraphen genannt und irgendwo im Text versteckt steht dann der Preis: 398,88 zzgl MwSt pro Jahr kostet der Eintrag und weiterhin steht dort auch, das es eine nicht amtliche Eintragung sei.

Es ist also alles korrekt, dennoch könnte man fast annehmen, die Gestaltung sei absichtlich so gewählt worden um Sekretärinnen und Kleingewerbetreibende zu verwirren.

Dazu zählt insbesonders die erste Seite:

 

Erinnerung. steht da in fetten Lettern

und der Satz

Bitte füllen Die das beigefügte Formular bei Annahme an den Punkten 1 bis 9 aus und senden Sie uns dieses bis zum 29.052015 gebührenfrei per Fax an xxxx oder per Post zurück.

 

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

 

Auch hier formal wohl korrekt da ja bei Annahme im Text steht, dennoch wird aufgrund des Aufbaus zumindest bei mir der Eindruck erweckt, dass hier dem Leser ein amtliches Schreiben vorgegaukelt werden soll, dass ihn zur Rücksendung des Formulars gesetzlich zwingt.

 

Daher noch mal an alle: Wer einen kostenpflichtigen Suchmaschineneintrag im Internet haben möchte kann das Formular zurück senden, wer dies nicht möchte sollte diesen und andere gleich oder ähnlich lautende Briefe sehr sorgfãltig durchlesen und lieber in den Müll werfen. Und wer schon darauf geantwortet hat und nun eine Rechnung  bekommt – mit der er nicht einverstanden ist weil er sich getäuscht fühlt – sollte einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufsuchen.

 

An das Firmenregister geht mein Rat : ändert Eure Werbestratetige und überzeugt durch Leistung. Dann kommen die Kunden von allein und nehmt mich bitte aus dem Verteiler, ich werde garantiert niemals einen Eintrag bestellen.