Die Tage erreichte mich ein amtlich aussehender Brief

 

dort war zu lesen :

Betreff Erfassung gewerblicher Firmendaten (§ 14 BGB)           Rückantwort gebührenfrei per Fax
Eintragungsofferte ….                                                                 bis xx.yy.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 und dem Steueränderungsgesetz 2003 hat die Bundesregierung die Gesetze zur Umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsstellung (§§ 14,14a Umsatzsteuergesetz) und den Pflichtangaben auf Rechnungen (§ 15 Umsatzsteuergesetz ) dem EU-Recht angepasst und neu gefasst. Gemäß §14 Abs. 4 USTG muss jede Rechnung eine gültige Steuerummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten. Zwecks der Vereinfachung von Rechnungsstellungen und von Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank www.xxxxx-yy.de eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Firmenregister für Gewerbetreibende und Verbraucher. Die Erfassung ihrer Unternehmensdaten unter www.xxxxx-yy.de ist eine nicht amtliche, kostenpflichtige Eintragung, die von der yyyyyyy AG angeboten wird. Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung. Die Angabe der USt.IdNr auf geschriebenen Rechnungen ist in Fällen der Steuerschuldumkehr gem, §14a UStG gesetzlich erforderlich.

Eintragungsdarstellung
Name, Adresse, Telefon, Telefax, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Beantragung der Ust-IdNr, Branche, Infotext, E-Mail, Internetadresse inkl. Verlinkung sowie einen integrierten, automatischen Routenplaner werde auf unserer Internetseite www.xxx-yyyy.de veröffentlicht.Die Aktualisierung erfolgt einmal pro Jahr. Der Veröffentlichungsbetrag beträgt jährlich 398,88 Euro zzgl MwSt. Die Veröffentlichung ihrer unten genannten Firmendaten wird über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahre verbindlich bestellt. Die Umsatzsteuer-Identifikations-Nr wird von uns gesondert angefragt. Es gelten die umseitigen Geschäftsbedingungen.

Überprüfen Sie bitte die nachfolgenden unten aufgeführten Angaben zu Ihrem Gewerbeunternehmen und bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift die Richtigkeit der genannten Firmendaten sowie die Auftragserteilung zur Erfassung und Registrierung.

 

Meine Gedanken dazu:

Zwar ist zwischendurch zu lesen, dass man mit der Unterschrift einen Vertrag für die Eintragung in ein nicht amtliches Firmenregister eingeht und das es sich um eine Eintragungsofferte handelt. Jedoch ist das ganze Schreiben von der Form und Aufmachung so gehalten, dass es auf den ersten Blick amtlich aussieht. Dazu zählt auch das Logo, dass durch im Dreiviertelkreis um den Namen angeordnete Sterne an den Vollkreis der EU erinnert. Ebenso kann der Anfang des Namens „Deutsches Firmenregister………“ den Eindruck hervorrufen, es würde sich um ein amtliches Verzeichnis handeln. Weiterhin zählt auch das ständige Nennen von Paragraphen und Gesetzen im Text sowie der Druck auf grauem Papier wie es üblicherweise vom Finanzamt verwendet wird, dazu. So kann schnell die Vermutung aufkommen, dass hiermit bei Gewerbeneulingen versucht werden soll den Eindruck zu erwecken, sie wären gesetzlich dazu gezwungen ihre Steuernummer in diesem Register anzumelden.

Dies ist jedoch nicht so. Sie müssen lediglich Ihre Steuernummer auf Ihren Rechnungen angeben. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung in irgendwelchen Datenbanken.  Eine Vereinfachung findet dadurch auch nicht statt, da die Angaben in der Rechnung dennoch notwendig sind und der Rechnungsempfänger sich auch nicht wirklich auf die Aussagen in diesem Register verlassen kann da die Angaben im Register ja auf Angaben vom Rechnungssteller beruhen.

Somit sollten Sie sich nicht durch das Aussehen zu einer unüberlegten Unterschrift verleiten lassen, sondern genau überlegen, ob es ihnen Wert ist fast 800 Euro für einen Werbeeintrag in einer Internetdatenbank auszugeben. Lesen Sie solche Schreiben genau durch, auch die AGB auf der Rückseite, sehen Sie sich die gebotenen  Leistungen im Internet an und entscheiden Sie erst dann.